Zugang zum Studium
Der Studiengang richtet sich an…
- AbsolventInnen eines Lehramtsstudiums
- AbsolventInnen eines einschlägigen Bachelor-Studiums mit pädagogischen Anteilen (z. B. Soziologie, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Psychologie, Gesundheits- und Pflegepädagogik, Sozialwirtschaft, Soziale Arbeit)
- LehrerInnen, PädagogInnen
- Bachelor-AbsolventInnen, die durch das Masterstudium die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung Psychologischen Psychotherapeuten oder zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten erlangen möchten
Zugangsvoraussetzungen und -verfahren
Die Zugangsvoraussetzungen und -verfahren für die Aufnahme in den Studiengang Erziehungswissenschaftlich–Empirische Bildungsforschung (M.A.) hängen von Ihren bisherigen Leistungen ab.
Zugangsvoraussetzungen:
Sie benötigen ein mit mindestens 180 ECTS-Punkten an einer Hochschule abgeschlossenes Studium aus dem Bereich Lehramt bzw. Erziehungswissenschaften oder einem verwandten Fach. Als fachverwandte Abschlüsse werden insbesondere Bachelorabschlüsse mit einem Anteil von mindestens 30 ECTS-Punkte aus dem erziehungswissenschaftlichen Bereich anerkannt. Von diesen 30 ECTS können bis zu 20 ECTS innerhalb des ersten Jahres im Masterstudium nachgeholt werden (siehe Allgemeine Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät, §35, Abs. 2, Satz 3).
Können Sie noch kein Abschlusszeugnis vorweisen, aber Sie haben 140 ECTS-Punkte im Bachelor, dann können Sie sich auch jetzt schon bewerben. Das Abschlusszeugnis können Sie innerhalb eines Jahres nachreichen (siehe Allgemeine Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät, § 35 Abs. 4).
Zugangsverfahren:
BewerberInnen mit einer durchschnittlichen Gesamtnote
- von 2,50 oder besser werden zugelassen.
- von 2,51 bis 3,00 werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
- von 3,01 bis 3,5 werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Diese müssen jedoch zusätzlich eine Bescheinigung über ein Praktikum (mind. 3 Monate) einreichen, das in einem erziehungswissenschaftlichen Bereich oder an einer Institution der Bildungsforschung absolviert wurde und in dem forschungsbezogene und wissenschaftliche Tätigkeiten nachgewiesen werden können.
Sprachkenntnisse:
Englischkenntnisse bzw. -nachweise sind keine formale Zugangsvoraussetzung, dennoch werden im Studium u.a. englischsprachige Texte gelesen und diskutiert.
Deutschkenntnisse nach dem DSH-2 müssen bei Einschreibung vorliegen. Für die Bewerbung wird ein Nachweis über B2 der Deutschkenntnisse benötigt.
Allgemeines
Der Studienbeginn ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich (Bewerbungsfrist ist jeweils der 15.1. bzw. 15.7.).
Welche Unterlagen für die Bewerbung benötigt werden, zeigt Ihnen diese Checkliste auf.