Anerkennung von Leistungen

Anerkennung von Leistungen

Eine mögliche Anerkennung von Leistungen betrifft insbesondere Studierende mit einem Lehramtsstudium, in welchem mehr als 180 ECTS erworben wurden. Mögliche Anerkennungen betreffen die Module 1 (Erziehungswissenschaftliche Grundlagen) und 2 (Erziehungswissenschaftliche Vertiefung) des Studienganges.

 

Für die Anrechnung von Studienleistungen benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

Für die Anerkennung von Leistungen bezüglich der Module 1 und 2 geben Sie die Unterlagen bitte bei Frau Nietzold (Sekretariat von Herrn Rakhkochkine) ab. Herr Rakhkochkine wird dann als Modulverantwortlicher die Unterlagen durchsehen und als Prüfungsberechtigter der Module 1 und 2 den Antrag gegebenenfalls unterschreiben. Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben korrekt sind und dass insbesondere im Bereich „Abschluss“ in das Feld „Master of Arts“ der Studiengang „Erziehungswissenschaftlich-Empirische Bildungsforschung“ eingetragen ist.

Danach wird der Antrag von Herrn Kammerl als Departmentbeauftragten unterschrieben und an das Prüfungsamt weitergeleitet.

Die Hinweise auf der Seite des zuständigen Prüfungsamts sind zu beachten.