Organisatorisches zur Masterarbeit

Organisatorisches Vorgehen bei der Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit

Der/die Studierende druckt den Anmeldezettel aus.

Der/die ErstgutachterIn unterschreibt den Anmeldezettel, fragt eine/n KollegIn, ob sie die Zweitbegutachtung übernimmt, und trägt sie/ihn auf dem Anmeldezettel ein. Der/die ErstgutachterIn kopiert den Anmeldezettel gegebenenfalls für sich und den/die ZweitgutachterIn. Der/die Studierende sendet anschließend den Anmeldezettel an das Prüfungsamt (Frau Kuhl). Bitte prüfen Sie einige Tage nach Abgabe des Anmeldeformulars, ob in Mein Campus der Arbeitstitel und Abgabetermin Ihrer Masterarbeit eingetragen sind. Falls das nicht der Fall ist, fragen Sie bitte bei Ihrem/r ErstbetreuerIn nach.

Ab Anmeldung der Masterarbeit hat der/die Studierende sechs Monate zur Bearbeitung Zeit (vgl. § 38 Abs. 3 Satz 1).

Der/die Studierende fertigt die Masterarbeit an. Die Masterarbeit muss mit einer Erklärung versehen sein, dass der/die Studierende sie selbst verfasst hat und keine anderen als die darin angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat (vgl. § 32 Abs. 7, Satz 3, APO).

Die Arbeit ist in zwei schriftlichen Exemplaren sowie in maschinenlesbarer, elektronischer Fassung anzufertigen. Es gibt keine spezifischen Vorgaben bezüglich Formalia etc., rechtlich bindend ist die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Die Masterarbeiten werden im Prüfungsamt (Frau Stefanie Kuhl, Halbmondstraße 6, 91054 Erlangen, Raum 1.034) von Mo – Fr 8.30 – 12.00 Uhr abgegeben. Die Masterarbeiten werden an die GutachterInnen weitergeleitet. Beide GutachterInnen fertigen unabhängig voneinander ein Gutachten an.

Der/die ErstgutachterIn füllt die Notenmitteilung aus und sendet diese gemeinsam mit beiden Gutachten an das Prüfungsamt. Die Masterarbeiten verbleiben bei den GutachterInnen.

Nach Eingang der Gutachten und der Notenmitteilung erstellt Frau Kuhl das Masterprüfmodul und stellt das Zeugnis aus.